Nicht endgültig gesichert ist, ob die Vereinbarung europäischem und
nationalem Recht Stand hält. Auch zahlreiche Details müssen noch
geklärt werden. Die neuen Vereinbarungen gelten nur für Verträge,
die nach dem Inkrafttreten des neuen Transfersystems geschlossen
werden. Die einzelnen Punkte der Vereinbarung im Wortlaut, und was
sie konkret bedeuten.
1. Für Spieler, die noch nicht 23-jährige sind, sollte ein
Entschädigungs-System für deren Ausbildung installiert werden, um
damit die Ausbildungs-Leistungen der Klubs zu belohnen. Profitieren
sollen vor allem kleinere Vereine.
Konkret: Wird ein Spieler, der noch nicht 23-jährig ist,
transferiert und unterzeichnet dabei seinen ersten Profivertrag,
wird eine Entschädigung an den abgebenden Klub und allenfalls an
alle weiteren Vereine seit seinem zwölften Geburtstag fällig.
2. Schaffung eines Fonds, durch den ein Teil von Einnahmen an
jene Klubs - eingeschlossen die Amateurklubs - verteilt wird, die
in die Ausbildung und Erziehung eines Spielers involviert sind oder
waren.
Konkret: Wechselt ein Spieler, der älter als 23-jährig ist, den
Klub oder wechselt er vor seinem 23. Geburtstag zum zweiten Mal,
sollen seine ehemaligen an seiner Ausbildung beteiligten Klubs Geld
aus einem Fonds erhalten. Es profitieren die Klubs, bei denen der
Spieler zwischen 12 bis 23 Jahren spielte. In den Fonds sollen von
jeder Transfersumme fünf Prozent einbezahlt werden.
3. Internationale Transfers von Spielern, die noch nicht
18-jährig sind, werden vorbehaltlich von getroffenen Regelungen
erlaubt. Die ausführenden Organe des Fussballs werden einen
Verhaltenskodex in Kraft setzen und vollstrecken, um zu
gewährleisten, dass für die sportliche und akademische Ausbildung
gesorgt ist.
Konkret: Internationale Transfers von Spielern, die noch nicht
18-jährig sind, werden erlaubt. Die Voraussetzung dazu: Die
Fussball-Verbände müssen ein Gesetz verabschieden und für dessen
Einhaltung sorgen, das den Spielern auch eine schulische Ausbildung
zusichert.
4. Schaffung einer Transfer-Periode pro Saison sowie einer
weiteren kurzen Phase zur Mitte der Saison mit der Limitierung auf
einen Transfer pro Spieler pro Saison.
Konkret: Eine einheitliche Haupt-Transferzeit pro Saison, dazu
eine kurze Transfer-Periode um die Weihnachtszeit. Ein Spieler darf
pro Saison nur einmal den Verein wechseln. In der zweiten, kurzen
Transfer-Periode sind Transfers nur wegen «aussergewöhnlicher
sportlicher Gründe» erlaubt.
5. Minimale Vertragsdauer von einem Jahr, maximale Dauer von von
fünf Jahren.
Konkret: Verträge müssen mindestens für ein Jahr abgeschlossen
werden. Verträge dürfen höchstens über eine Laufzeit von fünf
Jahren abgeschlossen werden.
6. Verträge sind für einen Zeitraum von drei Jahren bis 28 Jahre
geschützt, danach für zwei Jahre.
Konkret: Verträge mit Spielern, die bei Abschluss des Vertrages
noch nicht 28-jährig sind, können einseitig frühestens nach drei
Jahren gekündigt werden. Verträge mit Spielern, die nach deren 28.
Geburtstag abgeschlossen werden, können frühestens nach zwei Jahren
einseitig gekündigt werden. Unklar ist zur Zeit noch die
Kündigungsfrist.
7. Das zu installierende Sanktionierungs-System sollte die
Regelmässigkeit und das ordentliche Funktionieren des sportlichen
Wettbewerbs erhalten, so dass einseitige Vertragsverstösse nur am
Ende einer Saison möglich sind.
Konkret: Um Wettbewerbsverzerrung auszuschliessen, kann ein
Vertrag nur am Saisonende einseitig gekündigt werden. Strafen
drohen für den Fall der Zuwiderhandlung.
8. Finanzielle Kompensation kann bezahlt werden, wenn ein
Vertragverhältnis einseitig vom Spieler oder vom Klub gebrochen
wird.
Konkret: Kündigt ein Klub einem Spieler den Vertrag vor Ablauf
der Schutzfrist, kann der Spieler eine finanzielle Entschädigung
erhalten. Umgekehrt kann auch der Klub eine finanzielle
Entschädigung von einem Spieler erhalten, der seinen Vertrag vor
Ablauf der Schutzfrist kündigt.
9. Proportionierte sportliche Strafen werden Spielern, Klubs
oder Agenten auferlegt, wenn Verträge einseitig ohne «berechtigten
Grund» während der Schutzfrist gebrochen werden.
Konkret: Wird ein Vertrag während der Schutzfrist ohne
berechtigten Grund gekündigt, dann zieht dies entsprechende Strafen
gegen den Spieler, den Klub oder den Agenten nach sich. Als Strafen
sind Sperre, Geldstrafe oder Punktabzug denkbar. Beispiel: Kündigt
ein Spieler einen Fünfjahres-Vertrag innerhalb der Schutzfrist,
wird er für vier Monate ab Beginn der Meisterschaft des neuen Klubs
gesperrt. Im Wiederholungsfall folgt eine Sperre von sechs Monaten.
Als «berechtigte (Kündigungs-)Günde» gelten laut UEFA Verletzungen,
Sperren, Position des Spielers, Alter des Spielers.
10. Schaffung eines effektiven, schnellen und objektiven
Schiedsgerichtes mit einem unabhängigen Vorsitzenden und
Mitgliedern, die in gleicher Zahl von Spielern und Klubs gewählt
werden. Die Schlichtung durch das Schiedsgericht ist freiwillig und
verhindert nicht den Gang an ein nationales Gericht.
Konkret: Gründung eines FIFA-Schiedsgerichtes mit einem
unabhängigen Vorsitzenden. Spieler und Klubs wählen jeweils die
Hälfte der Mitglieder des Gremiums aus. Das Schiedsgericht kann bei
Streitfragen angerufen werden und soll schnell eine Entscheidung
treffen. Ein Urteil dieses Schiedsgerichts kann aber theoretisch
vor einem ordentlichen nationalen Gericht angefochten werden.
(kil/sda)