Kein Gesetz gegen Schmarotzer-Werbung
Bern - Im Hinblick auf die EURO 08 gibt es doch kein Gesetz gegen Schmarotzer-Werbung.
Eigentlich hatte der Bundesrat eine Änderung im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geplant. Im Visier hatte er Unternehmen, die mit der EURO 08 für ihre Produkte werben, aber weder Sponsoren sind, noch von der UEFA, der Veranstalterin der Fussballeuropameisterschaft, eine Erlaubnis dafür haben.
Wirkung auch nach der EM
Die UEFA hatte beim Bundesrat eine Bestimmung gegen Schmarotzer- Werbung - auch Ambush-Marketing oder Trittbrettfahrer-Marketing genannt - für die EURO 08 verlangt. Die Bestimmung hätte aber allgemeingültige Wirkung gehabt und wäre auch nach der Fussballeuropameisterschaft in Kraft geblieben.
Die Vorbehalte gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesrevision waren mannigfaltig: Es könne nicht sein, dass der Bundesrat auf Wunsch eines mächtigen Sportverbandes ein Gesetz erlasse, wurde in der Vernehmlassung argumentiert. Auch werde mit der Revision die Werbe- und Wirtschaftsfreiheit beeinträchtigt. Revision unnötig
Weiter hielten eine grosse Mehrheit der Kantone und alle Parteien die Revision schlicht für unnötig. Gegen Täuschung gebe es im UWG eine Generalklausel, unter die auch Schmarotzer-Werbung fallen würde. Dieser Ansicht ist auch der Bundesrat. Mit einem Spezialtatbestand wollte er aber für mehr Rechtssicherheit sorgen.
Nun beugte sich der Bundesrat dem Druck der Gegner und verzichtete auf eine Revision des UWG. Er will aber an der EURO 08 die Schmarotzer-Werbung beobachten und die gesammelten Erfahrungen in seine Strategie für Sport-Grossveranstaltungen einfliessen lassen.
(fest/sda)
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