Public Viewing-Gebühr: Uefa geht vor Gericht

publiziert: Dienstag, 20. Mai 2008 / 20:23 Uhr

Bern - Im Streit um die Urheberrechtsgebühren für die Übertragung von Fussball-EM-Spielen auf Grossleinwand geht die Uefa vor das Bundesverwaltungsgericht (BVG). Dieses wird neun Tage vor Beginn der Fussball-EM über das weitere Verfahren entscheiden.

Feier in der Public Viewing Zone am Bellevue während der WM 2006.
Feier in der Public Viewing Zone am Bellevue während der WM 2006.
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Mit dem Urteil des BVG wird ein Streit zu Ende gehen, der nun bereits seit anderthalb Monaten brodelt. Anfang April hatte die Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten die Tarife im Hinblick auf das Public Viewing jeglicher Sendungen während der EURO 2008 verabschiedet.

Eine entsprechende Lizenz konnten Personen, die EM-Spiele auf Grossleinwand zeigen, ab 15. Mai bei der Urheberrechtsgesellschaft SUISA erwerben. Seit Juli 2007 erhob aber der Europäische Fussballverband Uefa Lizenzgebühren für Public-Viewing-Veranstaltungen.

«Bilder selber produziert»

Die Uefa begründet dies damit, dass sie erstmals in der Geschichte der Fussball-EM die Fernsehbilder selber produziert. Den Entscheid der Schiedskommission hat die Uefa nun vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten, wie Pascale Vögeli, Sprecherin der EURO 2008 SA, gegenüber Schweizer Radio DRS sagte. Der Entscheid ist nach Auffassung der Uefa unklar.

Wie Vögeli auf Anfrage erklärte, will die Uefa selber Gebühren erheben dürfen. Am 29. Mai - neun Tage vor Beginn der EURO 2008 - wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob der von der Schiedskommission verabschiedete Tarif in Kraft tritt oder nicht.

Keine Tarife unter 3 Meter

Bis dahin habe das BVG dem Rechtsmittel aufschiebende Wirkung erteilt, sagte Vögeli weiter. Der SUISA-Tarif sei also noch nicht in Kraft.

Die SUISA nimmt ihrerseits weiter Anmeldungen für Lizenzen entgegen, wie deren Sprecher Martin Wüthrich auf Anfrage sagte. Mit der Registrierung warte man jedoch zu, bis das BVG seinen Entscheid gefällt habe.

Im Streit um die Public-Viewing-Gebühren geht es um Grossbildschirme, die mehr als drei Meter in der Diagonale messen. Für kleinere Bildschirme benötigen Wirte, Vereine, Gemeinden oder andere Interessierte keine Uefa-Lizenz, müssen aber eine SUISA-Gebühr entrichten.

(ht/sda)

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Alle lieben es aber keiner weiss, was es kosten wird: Public Viewing.
Diese ungezügelte Geldgier im
Die SUISA ist Hierzulande für solche Rechte gesetzlich zuständig und die UEFA dürfte vor Gericht absolut keine Chance haben. Aber sie will den entsprechenden Wirten Angst machen und möglichst viel Geld eintreiben. Ich finde jedoch dieses ganze ultragierige Gehabe eine Frechheit. Da darf man auf öffentlichen Plätzen nicht mehr T-Shirts nach eigenem Gudtünken tragen. Der öffentliche Raum wird eingeschränkt und verkauft und was hat man davon ? Ärger und Kosten und ... ein paar abzockende UEFA-Manager, sowie überbezahlte Fussbalspieler inklusive Tross ! Mir ist Fussball schon lange vergangen ! Dieser "Sport" bringt die Menschheit nicht nach vorne, Erzeugt keinerlei Erfindungen oder irgendwelche produktiven Errungenschaften. Erreicht hat dieser Sport nur teure Grosschlägereien und Verwüstungen quer durch Europa, wie man sie in keiner anderen Sportart findet ! Rumsaufende und -grölende Barbaren welche nichts intelligenteres zu tun haben, als Soffetzen mit Symbolen rumzuwedeln und diese Gottesähnlich anzubeten. Ich freue mich darauf, wenn dieser Zauber endlich vorbei ist.
 
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