Massnahmen gegen Hooligans beschlossen

publiziert: Donnerstag, 9. Mrz 2006 / 20:01 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 9. Mrz 2006 / 20:26 Uhr

Schärferes Vorgehen gegen Hooligans ist jetzt beschlossene Sache. Heute räumte der Nationalrat noch eine letzte Differenz mit dem Ständerat aus. Er stimmte zu, gewisse Massnahmen vorerst bis Ende 2009 zu befristen.

Datenbank erfasste Schläger ab 15 Jahren können bis zu 24 Stunden in Polizeihaft genommen werden.
Datenbank erfasste Schläger ab 15 Jahren können bis zu 24 Stunden in Polizeihaft genommen werden.
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Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) wird nun revidiert. Damit steht fest, dass Randalierer an der Fussball-EM 2008 sowie an der Eishockey-WM 2009 in der Schweiz härter angepackt werden können als bisher.

Zentrales Element der Revision ist eine Datenbank zur Erfassung von Hooligans. Sie sollen mittels Meldepflicht, Rayonverbot und Ausreisesperren von den Stadien ferngehalten werden. Diese Massnahmen können gegen Jugendliche ab zwölf Jahren verhängt werden. Personen ab 15 Jahren können im Extremfall bis zu 24 Stunden in Polizeihaft genommen werden.

Befristete Massnahmen

Meldepflicht, Rayonverbot und Polizeihaft sind vorerst bis Ende 2009 befristet. Der Nationalrat, der zuerst für die unbeschränkte Geltungsdauer der Massnahmen eingetreten war, folgte dem Ständerat mit 133:22 Stimmen. Mit 98:55 Stimmen hiess die grosse Kammer auch eine Motion des Ständerats gut.

Diese beauftragt den Bundesrat, eine neue gesetzliche Grundlage zu finden, damit die Massnahmen dauerhaft festgeschrieben werden können. Die jetzige Lösung steht im Verdacht, nicht verfassungskonform zu sein.

(fest/Si)

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